Wirtschaftsrecht

Öffentliches Recht

Wirtschaftsrecht

Das Wirtschaftsrecht umfasst alle privatrechtlichen, strafrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Maßnahmen, die der Staat nutzt, um die Rechtsbeziehungen der an wirtschaftlichen Aktivitäten beteiligten Parteien untereinander und gegenüber dem Staat zu regeln. Es ist ein Überbegriff für das Recht des Wirtschaftsverkehrs und bildet die rechtliche Grundlage für die Wirtschaftspolitik.

Wirtschaftsprivatrecht bezeichnet die Summe aller privatrechtlichen Rechtsgrundlagen, die das wirtschaftliche Geschehen und die Beziehungen aller an ihm Beteiligten zueinander regeln. Also mit den Regeln des Güter- und Leistungstausches auf dem Markt zwischen Produzenten, Händlern und Konsumenten einerseits und unter Unternehmen andererseits. Es erfasst eine Fülle von Rechtsgebieten, vor allem Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht, zudem Wettbewerbsrecht, gewerblichen Rechtsschutz sowie Prozessuales und Insolvenz.

Insbesondere sind neben diesen Regelungen auch die Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes (Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht, Geschmacksmusterrecht u. a.) zu nennen. Markenprüfungen und Anmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) nehmen wir gerne auch für Sie vor. 

Zunehmend spielt in der Europäischen Union auch das europäische Wirtschaftsrecht eine besondere Rolle. Insbesondere im Bereich des Verbraucherschutzrechts liegt eine starke Überformung des nationalen Rechts durch Europarecht vor.

Das Wirtschafts­verwaltungs­recht ist ein Teilbereich des besonderen Verwaltungsrechts. Es umfasst diejenigen öffentlich-rechtlichen Rechtsnormen, die den Staat zur Einwirkung auf die Wirtschaft berechtigen oder verpflichten (Regulierungsrecht bzw. Wirtschaftsaufsichtsrecht). Es besteht u.a. aus den Teilbereichen:

  • Wirtschaftsverwaltung, durch Selbstverwaltung (z. B. Industrie- und Handelskammern) und Verbände
  • Wirtschaftsaufsicht wie z.B.
    • Subventions- und Beihilfenrecht
    • Gewerberecht
    • Gaststättenrecht
    • Handwerksrecht
    • Immissionsschutzrecht
    • Energiewirtschaftsrecht
    • Telekommunikationsrecht
    • das Recht der Öffentlichen Unternehmen (kommunales Wirtschaftsrecht)

Beispiel Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt

Wenn Sie ein neues Unternehmen gründen und eine Marke etablieren möchten, können Sie diese beim Deutschen Patent- und Markenamt anmelden. Ein Beispiel dafür ist ein junger Unternehmer, der eine innovative Idee für eine neue Kaffeemaschine hat und diese als Marke schützen lassen möchte. Er lässt von einem Anwalt eine Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt durchführen, indem die Marke auf ihre Eintragungsfähigkeit und mögliche Kollisionen mit bereits bestehenden Marken geprüft wird. Der Anwalt unterstützt den Unternehmer bei der Erstellung und Einreichung der notwendigen Unterlagen und begleitet das Verfahren bis zur Eintragung der Marke. So ist der Unternehmer vor möglichen Markenrechtsverletzungen geschützt und kann seine Marke erfolgreich im Markt etablieren.

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Auf gute Zusam­men­­arbeit

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