Unsere Rechtsgebiete

Es gibt keine einfachen Lösungen für sehr komplizierte Probleme. Man muss den Faden geduldig entwirren, damit er nicht reißt.

Kaiser Rechts­anwälte: Unsere Schwer­punkte

Nachstehende Rechtsgebiete zeichnen uns, als Kaiser Rechtsanwälte, aus. Darin bieten wir Ihnen Beratung und Unterstützung, gerichtliche und außergerichtliche Vertretung an:

Rechtsgebiete

Familienrecht

Das Familienrecht umfasst eine Vielzahl von Rechtsgebieten. Es beinhaltet vor allem die Rechtsverhältnisse der Ehe und Familie mit dem Schwerpunkt Eheschließung, Scheidung, Zugewinn-, Versorgungsausgleich und Unterhalt (Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt). 

Handels- und Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht umfasst die Vorschriften der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, der offenen Handelsgesellschaft, der Kommanditgesellschaft, der stillen Gesellschaft, der Aktiengesellschaft, der Kommanditgesellschaft auf Aktien, der Gesellschaft mit beschränkter Haftung, der Genossenschaft, der Reederei, des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit und der bergrechtlichen Gewerkschaft.

Arbeitsrecht

Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht unterstütze ich Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei allen Fragen und Problemen im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis. Das Arbeitsrecht ist ein komplexes und sich ständig weiterentwickelndes Rechtsgebiet. Es umfasst sowohl nationale als auch europäische Gesetze und Richtlinien. Meine Aufgabe als Anwalt besteht darin, das Arbeitsrecht zu verstehen, meine Mandanten zu beraten und ihre Interessen zu vertreten.

Erbrecht

Als Rechtsanwalt für Erbrecht unterstütze ich meine Mandanten bei allen Fragen und Problemen rund um das Thema Erben und Vererben. Ich berate meine Mandanten beispielsweise bei der Erstellung von Testamenten und Erbverträgen sowie bei der Planung ihrer Nachfolge. Auch bei Fragen etwa zur Erbfolge und Testamentsvollstreckung stehe ich meinen Mandanten zur Seite.

Wirtschaftsrecht

Das Wirtschaftsrecht umfasst alle privatrechtlichen, strafrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Maßnahmen, die der Staat nutzt, um die Rechtsbeziehungen der an wirtschaftlichen Aktivitäten beteiligten Parteien untereinander und gegenüber dem Staat zu regeln. Es ist ein Überbegriff für das Recht des Wirtschaftsverkehrs und bildet die rechtliche Grundlage für die Wirtschaftspolitik. 

Mietrecht

Das Mietrecht ist ein zentraler Bereich des deutschen Zivilrechts, der sich mit dem Verhältnis zwischen Mietern und Vermietern von Wohn- und Geschäftsräumen beschäftigt. Das Mietrecht ist in erster Linie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, aber es gibt auch zahlreiche spezielle Vorschriften, die die Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern näher definieren, wie zum Beispiel in der Betriebskostenverordnung (BetrKV). 

Öffentliches Recht

Öffentliches Recht regelt, im Gegensatz zum Privatrecht, die Beziehungen des einzelnen Bürgers zum Staat und den übrigen Trägern öffentlicher Gewalt sowie das Verhältnis der Körperschaften öffentlichen Rechts bzw. der Träger öffentlicher Gewalt zueinander. 

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Französisches Recht

Hinweise zur franzö­si­schen Justiz
Französisches Recht ist anders als deutsches Recht. Die Gerichtssprache ist Französisch.  
Grundsätzlich besteht in mündlichen Verfahren vor französischen Gerichten kein Anwaltszwang. 
Eine dem deutschen Rechtsanwalts­vergütungs­gesetz (RVG) vergleichbare Gebührenordnung für Rechts­anwält*innen gibt es nicht.

Rechtsgebiete

Auf gute Zusam­men­­arbeit