pro bono

Zum Wohl der Öffentlichkeit

Der lateinische Begriff „pro bono publico” (häufig als „pro bono” abgekürzt) bedeutet „zum Wohl der Öffentlichkeit”. Zumeist wird der Begriff verwendet, um etwa unentgeltliche, professionelle Tätigkeit im Dienste der Gesellschaft zu beschreiben.

Im Unterschied zu sonstigem gesellschaftlichem Engagement werden im Rahmen der pro-bono-Tätigkeit beispielsweise berufsspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten eingesetzt. Pro bono dient nach allgemeinem Verständnis etwa auch dazu Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte zu fördern und deren Anerkennung zu verbreiten. Das Know-how und die Ressourcen einer Rechtsanwaltskanzlei sollen einem guten Zweck zur Verfügung gestellt werden.

Der Verein Pro Bono Deutschland e.V. entwickelte deshalb die nachstehende Definition, die für die pro-bono-Tätigkeit maßgeblich ist:

Pro bono Deutschland e.V.

Pro Bono-Rechtsberatung ist die unentgeltliche Rechtsberatung für einen guten Zweck. Sie besteht in der Beratung und Vertretung gemeinnütziger Organisationen, Nichtregierungsorganisationen, Stiftungen und bedürftiger Privatpersonen, die berechtigte Anliegen verfolgen, jedoch nicht in den Genuss der gesetzlichen Kostenhilfe kommen sowie in dem Engagement zur Förderung und Verbreitung von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten.

pro bono – Unentgeltliche Rechtsberatung

Einerseits stehen die Merkmale „unentgeltliche Rechtsberatung” und „für einen guten, meist zudem gemeinnützigen Zweck” für gemeinnützige Organisationen im Vordergrund. Andererseits wird nicht in Konkurrenz zur entgeltlichen Rechtsberatung getreten, für die Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe beantragt werden könnte. In diesem Rahmen berate ich daher mit demselben Qualitätsanspruch die gemeinnützigen Vereine AIDS-Hilfe Wiesbaden und AIDS-Hilfe Mainz.

Einen Artikel zur ehrenamtlichen Rechtsberatung finden Sie auch in der Sonderausgabe der Zeitschrift Ursache / Wirkung „Buddhismus unter dem Regenbogen“ (Ausgabe August 2021).

pro bono

Ankündigung: Vorsorge für den Notfall – Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung

Vortrag am 14. Juni 2023 bei der AIDS-Hilfe Frankfurt

Jeder kann unabhängig vom Alter in Situationen geraten, in der andere für Sie entscheiden müssen. Wer die Entscheidung über beispielsweise medizinische Behandlungen im Ernstfall nicht anderen überlassen möchte, sollte rechtzeitig seinen Willen schriftlich in einer Patienten­verfügung festhalten.

Patienten­verfügung

Auch wenn es nicht leicht ist, sich mit Fragen zu Krankheit und dem eigenen Tod auseinanderzusetzen: eine Patientenverfügung bietet eine sehr gute Möglichkeit, um für den Notfall vorzusorgen. So erhalten Ärzte und Pfleger einen Leitfaden an die Hand, der Ihr Recht auf Selbstbestimmung auch dann sicherstellt, wenn Ihre Einwilligungsfähigkeit nicht mehr gegeben ist. Darüber hinaus können Vollmachten und Verfügungen genügend Schutz dafür bieten, dass sämtliche Angelegenheiten Ihres Lebens von einer Personen Ihres Vertrauens erfüllt werden können, um im Falle einer Entscheidungs- oder Handlungsunfähigkeit weiterhin selbstbestimmt leben zu können. RA Dominic Kaiser definiert die notwendigen Begriffe, informiert über deren Inhalte und stellt Kombinationsmöglichkeiten mit der Patientenverfügung sowie relevante Praxisbeispiele vor.

Ankündigung:  „Die Familie im Fokus der Veränderung – von der Trennung bis zur Scheidung“

Vortrag am 9. November 2023 bei der AIDS-Hilfe Mainz

Trennung oder Scheidung haben unweigerlich Implikationen auf einen selbst, Partner*in, Kinder oder die gesamte Familie. Und je nach individueller Lebensentscheidung entstehen danach neue Patchwork-Familien. Dann ist rechtliche Sicherheit gefragt. Was wird aus den gemeinsamen Kindern, dem aufgebauten Vermögen, dem Sorge- und Umgangsrecht, dem Hausrat oder der eigenen Altersvorsorge? Muss ich mich überhaupt scheiden lassen? Wie bedeutend kann daher ein Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung sein?

pro bono-Vorträge: Historie

Vortrag am 8. Dezember 2022 in  Mainz: Wirksam erben und vererben

Nie zuvor wurde in Deutschland so viel vererbt wie heute. Gleichzeitig haben bisher aber nur Wenige ausreichend Verfügung über ihren Nachlass getroffen. Kluge Erbschaftsplanung sichert das Vermögen für die nachfolgende Generation. Ebewnso bewahrt sie es vor dem Zugriff des Staates. Für die professionelle Gestaltung eines Erbfalls braucht es nicht nur einen kühlen Kopf. Es braucht auch die Bereitschaft, sich mit dem Thema tabulos auseinander zu setzen. Und vor allem  brauch es handfeste Informationen. Auf was es bei einem wirksamen Testament ankommt und welche Möglichkeiten bei der Testamentsgestaltung bestehen, erläutert Ihnen Rechtsanwalt Dominic Kaiser. Er geht praxisnah auf weitere erbrechtliche Fragen ein, die zum Beispiel im Rahmen des Pflichtteilsanspruchs und der Erbengemeinschaft aufkommen können.

Vortrag am 22.10.2021 (AIDS-Hilfe Mainz) in der Bar jeder Sicht in Mainz: Vorsorge für den Notfall – Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung

Online-Vortrag am 22.02.2020 (AIDS-Hilfe Trier): Vorsorge für den Notfall – Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung 

Vortrag am 14. Juli 2020: Vortragsreihe der Frankfurter AIDS-Hilfe (bASIS) zum Thema HIV und Recht

Neben den alltäglichen Herausforderungen, die eine HIV-Infektion für Positive bedeutet, ergeben sich für viele eine Reihe von rechtlichen Fragestellungen. Nicht selten fühlen sich Positive ausgegrenzt. Oder sie trauen sich nicht die berechtigten Fragen zu stellen und verschließen sich somit den Weg zur angemessenen Wahrung ihrer Rechte. Wie ist das mit der Mitteilungs- und Schweigepflicht? Welche Versicherungen darf ich jetzt noch abschließen? Hat die Infektion einen Einfluss auf meine Sozialleistungen? Welche Rechte hat mein*e Partner*in? Rechtsanwalt Dominic Kaiser berichtet über den aktuellen Stand der Rechtsprechung und erarbeitet im Dialog mit den Anwesenden, worauf es praktisch ankommt.

Vortrag vom 27. September 2018 im Rahmen einer Vortragsreihe der Mainzer AIDS-Hilfe zum Thema HIV und Recht (Download des Flyers)