Erbrecht

Zivilrecht 

Erbrecht

Als Rechtsanwalt für Erbrecht unterstütze ich meine Mandanten bei allen Fragen und Problemen rund um das Thema Erben und Vererben.

Ich berate meine Mandanten beispielsweise bei der Erstellung von Testamenten und Erbverträgen sowie bei der Planung ihrer Nachfolge. Auch bei Fragen etwa zur Erbfolge und Testamentsvollstreckung stehe ich meinen Mandanten zur Seite.

Im Falle von Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft vertrete ich meine Mandanten vor Gericht und arbeite eng mit ihnen zusammen, um die bestmögliche Lösung zu finden.

Ich unterstütze meine Mandanten auch bei der Planung und Durchführung etwa von Schenkungen und stehe ihnen auch bei der Gestaltung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen zur Seite.

Mein Ziel als Anwalt für Erbrecht ist es, meine Mandanten bestmöglich zu beraten und zu vertreten, um ihre Interessen und Rechte zu wahren. Dabei lege ich großen Wert auf eine individuelle und persönliche Betreuung meiner Mandanten und berate sie umfassend über mögliche Handlungsoptionen.

Das Erbrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das sowohl nationale als auch internationale Gesetze und Regelungen umfasst. Mit meinem Fachwissen und meiner Erfahrung stehe ich meinen Mandanten zur Seite und helfe ihnen, die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Als Anwalt für Erbrecht biete ich meinen Mandanten in emotional schwierigen Situationen Unterstützung und Rat. Ich bin stets bemüht, eine für meine Mandanten bestmögliche Lösung zu finden und ihre Interessen und Wünsche zu wahren.

Beispiel Pflichtteilsrecht

Ein Erblasser hat in seinem Testament eines seiner Kinder beispielsweise enterbt. Das Kind fühlt sich benachteiligt und will dem ihn zustehenden Pflichtteil einfordern.

Hier kann ein Anwalt für Erbrecht helfen. Er prüft zunächst, ob ein Pflichtteilsanspruch bzw. Pflichtteilsergänzungsansprüche besteht und in welcher Höhe. Ist dies der Fall, setzt er sich mit den Erben oder dem Testamentsvollstrecker in Verbindung und versucht eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.

Sollte eine Einigung nicht möglich sein, kann der Anwalt eine Klage auf Pflichtteilsanspruch vor Gericht einreichen und den Anspruch des Mandanten vertreten. Dabei ist es wichtig, Fristen und Formvorschriften einzuhalten und die Interessen des Mandanten zu wahren.

Ziel des Pflichtteilsrechts ist es, den engsten Familienangehörigen des Erblassers einen Mindestanteil am Nachlass zu sichern. Der Anwalt kann dabei helfen, diesen Anspruch durchzusetzen und eine gerechte Lösung zu finden.

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Auf gute Zusam­men­­arbeit

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