Öffentliches Recht

Staatsrecht

Öffentliches Recht

Öffentliches Recht regelt, im Gegensatz zum Privatrecht, die Beziehungen des einzelnen Bürgers zum Staat und den übrigen Trägern öffentlicher Gewalt sowie das Verhältnis der Körperschaften öffentlichen Rechts bzw. der Träger öffentlicher Gewalt zueinander.

Hier decken Kaiser Rechtsanwälte folgende Bereiche ab: Baurecht, Beihilfenrecht, öffentliches Wirtschaftsrecht, Energierecht, Europarecht, Gewerberecht, Infrastrukturrecht, Recht der kommunalen Betriebe, Steuerrecht, Vergaberecht, Verwaltungsrecht und Wirtschaftsaufsichtsrecht.

Beispiel: Öffentliches Baurecht

Oftmals herrscht Unklarheit darüber, welche Rechte und Pflichten Bauherren, Nachbarn und Bürger vor Ort etwa gegenüber dem Staat sowie neben- und untereinander haben. Als Ihr Anwalt kann ich Ihnen zum einen schnell Auskunft darüber geben, ob Sie klagebefugt sind oder zum anderen die Auflagen bzw. Strafzahlungen, die Ihnen auferlegt werden, rechtmäßig sind und danach im Anschluss ggf. alle weiteren Schritte einleiten.

Das Öffentliche Baurecht kann im Wesentlichen unterteilt werden in:

  • Bauordnungsrecht: Dieser Teilbereich enthält Regelungen wie Abstandsflächen, Geschossanzahl bzw. Gebäudehöhe, überbaubare Fläche einer Bebauung etc. und enthält auch beispielsweise Regelungen zur Einhaltung von Brandschutz- und Naturschutzgesetzen.
  • Bauplanungsrecht: Dieser Bereich umfasst Regelungen zur Bebaubarkeit von Grundstücken; beispielsweise geht es hier um die Rechtmäßigkeit von Enteignung, Erschließung und Teilung von Grundstücken bzw. die Baugenehmigung von Bauvorhaben. Es gibt eine Vielzahl von Gesetzen und Vorschriften, die entweder auf Länder- oder auf Städte- bzw. Gemeindeebene existieren. Im Einzelfall muss die Anwendbarkeit auf den konkreten Einzelfall beurteilt sowie die sich daraus ergebenden rechtlichen Konsequenzen durchgesetzt werden.

Wir können Ihnen helfen, wenn Sie z.B.

  • von einer Behörde oder einem Bürger (z.B. Nachbarn, Interessensgemeinschaften, Vereine) beschuldigt werden, eine Regelung des Öffentlichen Baurechts verletzt zu haben oder
  • in Ihrer Umgebung eine Bebauung beobachten, die Ihrer Meinung nach gegen eine Regelung des Öffentlichen Baurechts verstößt.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Beispiel: Öffentliches Wirtschaftsrecht

Das Wirtschafts­verwaltungs­recht ist ein Teilbereich des besonderen Verwaltungsrechts. Es umfasst diejenigen öffentlich-rechtlichen Rechtsnormen, die den Staat zur Einwirkung auf die Wirtschaft berechtigen oder verpflichten (Regulierungsrecht bzw. Wirtschaftsaufsichtsrecht). Das Wirtschafts­verwaltungs­recht besteht u.a. aus den Teilbereichen:

  • Wirtschaftsverwaltung, durch Selbstverwaltung (z. B. Industrie- und Handelskammern) und Verbände
  • Wirtschaftsaufsicht wie z.B.
    Subventions- und Beihilfenrecht
    Gewerberecht
    Gaststättenrecht
    Handwerksrecht
    Immissionsschutzrecht
    Energiewirtschaftsrecht
    Telekommunikationsrecht
    das Recht der Öffentlichen Unternehmen (kommunales Wirtschaftsrecht)
    Vergaberecht

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Auf gute Zusam­men­­arbeit

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