Familienrecht

Zivilrecht

Familien­recht

Das Familienrecht umfasst eine Vielzahl von Rechtsgebieten. Es beinhaltet vor allem die Rechtsverhältnisse der Ehe und Familie mit dem Schwerpunkt Eheschließung, Scheidung, Zugewinn-, Versorgungsausgleich und Unterhalt (Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt). 

Das Familienrecht regelt das Rechtsverhältnis, welches durch Verwandtschaft und Ehe miteinander verbundenen Personen entsteht. Das heißt, wir beraten, wenn Sie 

  • beabsichtigen zu heiraten,
  • eine Adoption durchführen,
  • einen Ehevertrag abschließen und damit den Güterstand bestimmen,
  • eine Trennung oder Scheidung vorbereiten und damit ihren Ansprüche und Verpflichtungen abklären wollen,
  • den Kindesunterhalt, Familienunterhalt, Trennungs- oder nachehelichen Unterhalt berechnen wollen,
  • sich oder Ihre Kinder für den Fall der Trennung oder Scheidung absichern,
  • Unterhaltsansprüche überprüfen und durchsetzen oder abwehren lassen,
  • das Sorge- und Umgangsrecht über die Kinder regeln,
  • einstweilige Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz,
  • Wohnungszuweisungen,
  • Regelung des Ehegattenerbrechts,
  • sog. „Scheidungstestament“,
  • Sorgerechtsverfügung,
  • Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht.

Darüber hinaus bieten wir an: Beratung bei der Erstellung von Testamenten, Patienten- und Betreuungsverfügungen sowie Vorsorgevollmachten.

Ihre Ansprüche und Verpflichtungen prüfen wir, beraten und unterstützen Sie mit langjähriger Erfahrung. Wir begleiten Sie außergerichtlich und gerichtlich.

Gerne führen Sie durch Ihre einvernehmliche Scheidung und helfen Ihnen, schnell und kostengünstig sich scheiden zu lassen. Dazu haben wir Scheidungsglück.de für Sie entwickelt. Scheidungsglück.de ist ein „Full-Service“ für ganz Deutschland der Kanzlei Kaiser Rechtsanwälte. Wir haben Erfahrung in dem, was wir tun – und wissen, wie es funktioniert: Schnell, kostengünstig, deutschlandweit, rechtssicher und einfach.

Beispiel Ehescheidung

Als Ihr Anwalt möchte ich Ihnen helfen, die Belastungen einer Ehescheidung so gut zu bewältigen wie es möglich ist.

Den Begriff der sog. „einvernehmlichen Scheidung“ kennt das Gesetz zwar nicht. Doch allgemein versteht man darunter eine Scheidung, die beide Ehegatten wollen und im Scheidungstermin übereinstimmend die Ehe mit nur einer anwaltlich vertretenen Partei für gescheitert erklären.

In der Scheidungspraxis liegt der Fokus im Ziel einer sog. Scheidungs­folgen­verein­barung, um am Ende die Scheidung komplikationslos, d.h. einvernehmlich verlaufen zu lassen. Ziel sollte immer sein, jedes Streitpotential möglichst außergerichtlich und vor dem Scheidungsantrag zu erledigen.

Wir haben auf Scheidungsglück.de für Sie ein Scheidungslexikon mit den wichtigsten Begriffen rund um das Thema Scheidung entwickelt: Scheidung von A bis Z.

Ich biete Ihnen:

  • Beratung über die unter­schiedlichen Formen der Konfliktbeilegung
  • Beratung bei Scheidungs­folge­verein­barungen
  • Beratung über den Scheidungsantrag
  • Beistand im Scheidungs­verfahren
  • Beratung bei Eheleuten unterschiedlicher Staatsangehörigkeiten

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

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Auf gute Zusam­men­­arbeit