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Karriere bei Kaiser Rechtsanwälte, Mainz und Bingen am Rhein

Rechtsreferendariat bei Kaiser Rechtsanwälte

Als Rechtsreferendariat wird in Deutschland der ungefähr zwei Jahre dauernde Vorbereitungsdienst nach dem ersten Staatsexamen im Fach Rechtswissenschaften bezeichnet, der mit dem zweiten Staatsexamen, mit dem die Anwärter die Befähigung zum Richteramt erhalten, endet. Wikipedia

Welche Aufgaben hat ein Rechtsreferendar?

Ein Rechtsreferendar nimmt an Sitzungen teil, bearbeitet Akten, bereitet Zeugenvernehmungen, Güteverhandlungen und weitere gerichtliche Verfahren vor und hält Aktenvorträge.

Wie gestaltet sich der Ablauf des Rechtsreferendariats?

In den meisten Bundesländern sieht der Ablauf des Jurareferendariats folgendermaßen aus: Es beginnt mit den Stationen Zivilrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht. Danach folgt die Anwaltsstation, an deren Ende oder in der Mitte Klausuren geschrieben werden. Danach folgt die Wahlstation. Das Referendariat endet schließlich mit der mündlichen Prüfung.

Wie geht es nach dem Rechtsreferendariat weiter?

Das Referendariat dauert in der Regel zwei Jahre. Danach folgt das zweite Staatsexamen, das den Abschluss der juristischen Ausbildung darstellt. Nach erfolgreichem Bestehen dieser Prüfung erhält man den Titel des Rechtsassessors (Ass. jur.).

Kann man nach dem zweiten Staatsexamen als Anwalt arbeiten?

In Deutschland erfordern die klassischen juristischen Berufe das Bestehen des zweiten Staatsexamens. Obwohl das zweite Staatsexamen die Befähigung zum Richteramt bescheinigt, ist es auch erforderlich, um als Anwalt oder Staatsanwalt zugelassen zu werden.

Auf gute Zusam­men­­arbeit